Klasse T
Mofa
Für die Mofa-Prüfbescheinigung müssen 6 Theoriestunden und eine praktische Fahrstunde absolviert werden. Das Mindestalter liegt bei 15 Jahren.
Für die Prüfbescheinigung muss dann nur eine theoretische Prüfung, keine praktische, beim TÜV abgelegt werden.
Motorrad
Klasse A
Schwere Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³; und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW*.
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Voraussetzungen
- Mindestalter 24
- Vorbesitz einer anderen Klasse nicht erforderlich
- Beinhaltet Klasse A2, A1, AM
- Geltungsdauer des Führerscheins 15 Jahre
- Geltungsdauer der Fahrerlaubnis unbefristet
* oder 20 Jahre bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 (bei Vorbesitz ist nur noch eine praktische Fahrprüfung notwendig)
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
-
Theoretische und Praktische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts (ohne Vorbesitz einer anderen Klasse)
Grundunterricht 12 Stunden
Klassenspezifischer Unterricht 4 Stunden
Gesamt 16 Stunden (jeweils Doppelstunden zu je 90 Min.)
Praktische Ausbildung (ohne Vorbesitz)
Schulung auf Bundes- oder Landesstraßen: 5 Fahrstunden zu jeweils 45 Minuten
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen:
4 Fahrstunden zu jeweils 45 Minuten
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
3 Fahrstunden zu jeweils 45 Minuten
Klasse A2
Mittelschwere Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³; und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung: maximal 35 kW*. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.
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Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- Vorbesitz einer anderen Klasse nicht erforderlich
- Beinhaltet Klasse A1, AM
- Geltungsdauer des Führerscheins 15 Jahre
- Geltungsdauer der Fahrerlaubnis unbefristet
- Nach 2 Jahren; Klasse A1 nur praktische Fahrprüfung notwendig
- Ausbildungsfahrzeug Suzuki GSR 600
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Theoretische und Praktische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts
Grundunterricht 12 Stunden, mit Vorbesitz 6 Stunden
Klassenspezifischer Unterricht 4 Stunden (auch mit Vorbesitz)
jeweils Doppelstunden zu je 90 Minuten
Praktische Ausbildung
Schulung auf Bundes- oder Landesstraßen:
5 Fahrstunden zu jeweils 45 Minuten, bei Vorbesitz A1: 3 Fahrstunden
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen:
4 Fahrstunden zu jeweils 45 Minuten, bei Vorbesitz A1: 2 Fahrstunden
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
3 Fahrstunden zu jeweils 45 Minuten, bei Vorbesitz A1: 1 Fahrstunde
Klasse A1
Leichtkrafträder Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³; und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW*.
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Voraussetzungen
- Mindestalter 16
- Vorbesitz einer anderen Klasse nicht erforderlich
- Geltungsdauer des Führerscheins 15 Jahre
- Geltungsdauer der Fahrerlaubnis unbefristet
- Ausbildungsfahrzeug Honda Varadero 125
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Theoretische und Praktische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts (ohne Vorbesitz einer anderen Klasse)
Grundunterricht: 12 Stunden, mit Vorbesitz 6 Stunden
Klassenspezifischer Unterricht: 4 Stunden (auch bei Vorbesitz)
Praktische Ausbildung (ohne Vorbesitz)
Schulung auf Bundes- oder Landesstraßen:
5 Fahrstunden zu jeweils 45 Minuten
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen:4 Fahrstunden zu jeweils 45 Minuten
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
3 Fahrstunden zu jeweils 45 Minuten
Klasse AM
Zwei und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtfahrzeuge bis 50 cm³
45 km/h bbH* bzw. 4 kW*.
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Voraussetzungen
- Mindestalter 15
- Die Klasse AM löst die Klassen M und S ab
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Theoretische und Praktische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts (ohne Vorbesitz einer anderen Klasse)
Grundunterricht: 12 Stunden, mit Vorbesitz 6 Stunden
Klassenspezifischer Unterricht: 2 Stunden
Praktische Ausbildung (ohne Vorbesitz)
Grundausbildung – keine Sonderfahrten
Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die praktische Prüfung
auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird!
*
kW: Kilowatt, wobei 1 kW etwa 1,36 PS entspricht
bbH: Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
Auto
Klasse B
KFZ bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht
mit Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht.
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Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
. Bei Teilnahme am Begleiteten Fahren 17 Jahre
Bei Teilnahme am Begleiteten Fahren 17 Jahre - Geltungsdauer des Führerscheins 15 Jahre
- Geltungsdauer der Fahrerlaubnis unbefristet
- Fahrschul-Fahrzeuge: Seat Leon, Ford Focus ST, Ford Focus, Ford Fiesta, Ford Kuga
Beim Mitführen schwerer Anhänger kommt es auf die zGM der Kombination an: - Bis 3,5 t zGM Kombinationsgewicht genügt Klasse B
- Bis 4,25 t zGM Kombinationsgewicht ist eine Fahrerschulung zu absolvieren, die im Führerschein durch die Schlüsselzahl B96 dokumentiert wird.
- Mindestalter 18 Jahre
. Bei Teilnahme am Begleiteten Fahren 17 Jahre
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Theoretische und Praktische Ausbildung
Theoretische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts (ohne Vorbesitz einer anderen Klasse)Grundunterricht: 12 Stunden
Klassenspezifischer Unterricht: 2 Stunden
Gesamt: 14 Stunden (jeweils Doppelstunden zu je 90 Min.)
Mindestumfang des Theorieunterrichts (mit Vorbesitz einer anderen Klasse)Grundunterricht: 6 Stunden
Klassenspezifischer Unterricht: 2 Stunden
Gesamt: 8 Stunden (jeweils Doppelstunden zu je 90 Min.)
Praktische Ausbildung
Schulung auf Bundes- oder Landesstraßen: 5 Fahrstunden zu jeweils 45 Minuten
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen: 4 Fahrstunden zu jeweils 45 Minuten
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 3 Fahrstunden zu jeweils 45 Minuten
Klasse B Automatik
KFZ bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht
mit Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht.
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Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre .
- Bei Teilnahme am Begleiteten Fahren 17 Jahre
- Geltungsdauer des Führerscheins 15 Jahre
- Geltungsdauer der Fahrerlaubnis unbefristet
- Fahrschul-Fahrzeug: Ford Kuga
Beim Mitführen schwerer Anhänger kommt es auf die zGM der Kombination an: - Bis 3,5 t zGM Kombinationsgewicht genügt Klasse B
- Bis 4,25 t zGM Kombinationsgewicht ist eine Fahrerschulung zu absolvieren, die im Führerschein durch die Schlüsselzahl B96 dokumentiert wird.
- Ausbildung ohne manuelle Schaltung mit Ford Kuga
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Theoretische und Praktische Ausbildung
Theoretische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts (ohne Vorbesitz einer anderen Klasse)Grundunterricht: 12 Stunden
Klassenspezifischer Unterricht: 2 Stunden
Gesamt: 14 Stunden (jeweils Doppelstunden zu je 90 Min.)
Mindestumfang des Theorieunterrichts (mit Vorbesitz einer anderen Klasse)Grundunterricht: 6 Stunden
Klassenspezifischer Unterricht: 2 Stunden
Gesamt: 8 Stunden (jeweils Doppelstunden zu je 90 Min.)
Praktische Ausbildung
Schulung auf Bundes- oder Landesstraßen: 5 Fahrstunden zu jeweils 45 Minuten
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen: 4 Fahrstunden zu jeweils 45 Minuten
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 3 Fahrstunden zu jeweils 45 Minuten
Klasse BE
Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und Anhänger,
die die Grenzwerte der in die Klasse B fallenden Kombination übersteigen.
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Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
Bei Teilnahme am Begleiteten Fahren 17 Jahre - Geltungsdauer der Fahrerlaubnis unbefristet
- Vorbesitz der Klasse B erforderlich
- Mindestalter 18 Jahre
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Theoretische und Praktische Ausbildung
Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.
Schulung auf Bundes- oder Landesstraßen: 3 Fahrstunden zu jeweils 45 Minuten
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen: 1 Fahrstunde zu jeweils 45 Minuten
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 1 Fahrstunde zu jeweils 45 Minuten
Klasse 96
Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 4.250 kg.
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Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
Bei Teilnahme am Begleiteten Fahren 17 Jahre - Geltungsdauer der Fahrerlaubnis unbefristet
- Vorbesitz der Klasse B erforderlich
- Mindestalter 18 Jahre
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Theoretische und Praktische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts (ohne Vorbesitz einer anderen Klasse)
Theorie: 2,5 Stunden zu je 60 Min.
Praktische Übungen: 3,5 Stunden zu je 60 Min.
Fahren im Realverkehr: 1 Stunde zu je 60 Min.
Die praktischen Übungen dürfen in Gruppen von maximal 8 Personen geschult werden. Voraussetzung: Es steht ein nicht öffentliches Gelände für jeweils bis zu 4 Teilnehmer eine Ausbildungskombination zur Verfügung. Die Schulung im Realverkehr muss mit jedem Teilnehmer einzeln durchgeführt werden.Hinweis: Die nachträgliche Eintragung der Schlüsselzahl 96 in den Führerschein setzt einen Antrag voraus. Weil dafür ein neuer Führerschein ausgestellt werden muss, ist die Verwaltungsgebühr bei der Verwaltungsbehörde und der Fahrerlaubnisbehörde zu entrichten (aber nur die Gebühr „ohne Probezeit“). Ein Sehtest ist selbst dann nicht erforderlich, wenn der beiden Akten befindliche Sehtest älter als 2 Jahre ist.
LKW
Klasse C
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
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Voraussetzungen
- Mindestalter 21 Jahre (Ausnahme bei Berufskraftfahrerausbildung)
- Geltungsdauer befristet auf 5 Jahre
- Vorbesitz Klasse B erforderlich
- Beinhaltet Klasse C1, L, AM
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Theoretische und Praktische Ausbildung
Theoretische Ausbildung (bei Vorbesitz von Klasse B/C1 o. D1/D)
Grundunterricht: 6/6/6
Klassenspezifischer Unterricht: 10/4/2
Gesamt: 16/10/8 (jeweils Doppelstunden zu je 90 Min.)
Praktische Ausbildung (Mindestumfang bei Sonderfahrten bei Vorbesitz von Klasse B/C1)Schulung auf Bundes- oder Landesstraßen: 5/3
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen: 2/1
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 3/1
Gesamt: 10/5
Klasse CE
Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
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Voraussetzungen
Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Mindestalter 21 Jahre (Ausnahme bei Berufskraftfahrerausbildung)
Geltungsdauer befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz Klasse C erforderlich
Beinhaltet Klasse C1E, BE, T D1E bei Vorbesitz Klasse D1 DE bei Vorbesitz Klasse D
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Theoretische und Praktische Ausbildung
Theoretische Ausbildung (bei Vorbesitz von Klasse C)
Grundunterricht: 6 Stunden
Klassenspezifischer Unterricht: 4 Stunden
Gesamt: 10 Stunden (jeweils Doppelstunden zu je 90 Min.)
Praktische Ausbildung (Mindestumfang bei Sonderfahrten bei Vorbesitz von Klasse C)Schulung auf Bundes- oder Landesstraßen: 5 Stunden
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen: 2 Stunden
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 3 Stunden
Gesamt: 10 Stunden
Wenn C und CE in einem Ausbildungsgang erworben werdenSchulung auf Bundes- oder Landesstraßen: Solo 3 / Zug 5 / Gesamt 8 Stunden
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen: Solo 1 / Zug 2 / Gesamt 3 Stunden
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: Solo 0 / Zug 3 / Gesamt 3
Gesamt: Solo 4/ Zug 10 / Gesamt: 14 Stunden
Klasse C1
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
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Voraussetzungen
- Mindestalter 18
- Geltungsdauer bis zum 50. Lebensjahr (danach befristet auf 5 Jahre)
- Vorbesitz Klasse B erforderlich
- Beinhaltet Klasse L, AM
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Theoretische und Praktische Ausbildung
Theoretische Ausbildung
bei Vorbesitz von Klasse B/D1 oder DGrundunterricht: 6/6
Klassenspezifischer Unterricht: 16/2
Gesamt: 12/8 (jeweils Doppelstunden zu je 90 Min.)
Praktische Ausbildung
Mindestumfang bei Sonderfahrten bei Vorbesitz von Klasse BSchulung auf Bundes- oder Landesstraßen: 3 Stunden
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen: 1 Stunde
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 1 Stunde
Gesamt: 5 Stunden
Wenn C1 und C1E in einem Ausbildungsgang erworben werdenSchulung auf Bundes- oder Landesstraßen: Solo 1 / Zug 3 / Gesamt 4
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen: Solo 1 / Zug 1 / Gesamt 2
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: Solo 0 / Zug 2 / Gesamt 2
Gesamt: Solo 2 / Zug 6 / Gesamt 8
Klasse C1E
Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht überschreiten. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000 kg betragen.
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Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- Geltungsdauer bis zum 50. Lebensjahr (danach befristet auf 5 Jahre)
- Vorbesitz Klasse C1 erforderlich
- Beinhaltet Klasse BE, D1E bei Besitz von D1
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Theoretische und Praktische Ausbildung
Theoretische Ausbildung entfällt
Praktische Ausbildung
Mindestumfang bei Sonderfahrten bei Vorbesitz von Klasse C1
Schulung auf Bundes- oder Landesstraßen: 3 Stunden
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen: 1 Stunde
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 1 Stunde
Gesamt: 5 Stunden
Wenn C1 und C1E in einem Ausbildungsgang erworben werdenSchulung auf Bundes- oder Landesstraßen: Solo 1 / Zug 3 / Gesamt 4
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen: Solo 1 / Zug 1 / Gesamt 2
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: Solo 0 / Zug 2 / Gesamt 2
Gesamt: Solo 2 / Zug 6 / Gesamt 8
Bus
Klasse D
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz.
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Voraussetzungen
- Mindestalter 24 Jahre
(bei Ausbildung zu Berufskraftfahrer 18 Jahre
nach medizinischer und pyschologischer Untersuchung) - Min. 1 Jahr Vorbesitz Klasse B u. Vorbesitz Klasse D erforderlich
- Fahrerlaubnis beschränkt auf Fahrten innerhalb Deutschlands
- Nutzung der Klasse D und DE ist auf Linienverkehr
bis 50 Kilometer Linienlänge beschränkt - Geltungsdauer befristet auf 5 Jahre
- Beinhaltet Klasse D1E, BE; C1E bei Vorbesitz C1
- Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
- Mindestalter 24 Jahre
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Theoretische und Praktische Ausbildung
Theoretische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts mit Vorbesitz Klasse BGrundunterricht: 6 Stunden
Klassenspezifischer Unterricht: 18 Stunden
Gesamt: 24 Stunden (jeweils Doppelstunden zu je 90 Min.)
Mindestumfang des Theorieunterrichts mit Vorbesitz Klasse C oder D1Grundunterricht: 6 Stunden
Klassenspezifischer Unterricht: 8 Stunden
Gesamt: 14 Stunden (jeweils Doppelstunden zu je 90 Min.)
Mindestumfang des Theorieunterrichts mit Vorbesitz Klasse C1Grundunterricht: 6 Stunden
Klassenspezifischer Unterricht: 12 Stunden
Gesamt: 18 Stunden (jeweils Doppelstunden zu je 90 Min.)
Praktische Ausbildung
Bei Vorbesitz Klase B oder C1Grundausbildung: 45 Stunden (bei Führerscheinbesitz 2 Jahre); 33 Stunden (über 2 Jahre)
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 22 Stunden (Führerschein bis 2 Jahre); 12 Stunden (über 2 Jahre)
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen: 14 Stunden (Führerschein bis 2 Jahre); 8 Stunden (über 2 Jahre)
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 8 Stunden (Führerschein bis 2 Jahre); 5 Stunden (über 2 Jahre)Gesamt: 89 Stunden (Führerschein bis 2 Jahre); 58 Stunden (über 2 Jahre)
Bei Vorbesitz von Klasse CGrundausbildung: 14 Stunden (bei Führerscheinbesitz 2 Jahre); 7 Stunden (über 2 Jahre)
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 16 Stunden (Führerschein bis 2 Jahre); 8 Stunden (über 2 Jahre)
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen: 8 Stunden (Führerschein bis 2 Jahre); 4 Stunden (über 2 Jahre)
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 6 Stunden (Führerschein bis 2 Jahre); 3 Stunden (über 2 Jahre)
Gesamt: 44 Stunden (Führerschein bis 2 Jahre); 22 Stunden (über 2 Jahre)
Bei Vorbesitz Klasse D1Grundausbildung: 20 Stunden
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 5 Stunden
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen: 5 Stunden
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 5 Stunden
Gesamt: 35 Stunden
Klasse DE
Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse D und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
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Voraussetzungen
- Mindestalter 24 Jahre
(bei Ausbildung zu Berufskraftfahrer 18 Jahre
nach medizinischer und pyschologischer Untersuchung) - Min. 1 Jahr Vorbesitz Klasse B und Vorbesitz Klasse D erforderlich
- Fahrerlaubnis beschränkt auf Fahrten innerhalb Deutschlands
- Nutzung der Klasse D und DE ist auf Linienverkehr
bis 50 Kilometer Linienlänge beschränkt - Geltungsdauer befristet auf 5 Jahre
- Beinhaltet Klasse D1E, BE; C1E bei Vorbesitz C1
- Mindestalter 24 Jahre
-
Theoretische und Praktische Ausbildung
Theoretische Ausbildung entfällt
Praktische Ausbildung
Mindestumfang der SonderfahrtenGrundausbildung: 4 Stunden
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 3 Stunden
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen: 1 Stunde
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 1 Stunde
Gesamt: 9 Stunden
Klasse L, u.a. Gabelstapler
Klasse L
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen sowie Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 25 km/h. Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger mitgeführt werden. In diesem Fall darf der Fahrer nicht schneller als 25 km/h fahren.
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet
Geltungsdauer des Führerscheins: unbefristet
Gabelstapler
Jeder Betrieb der Flurförderzeuge betreibt, muss über Fahrer verfügen, die mit diesen Flurförderzeugen sicher, wirtschaftlich und zweckentsprechend umgehen können. Dies trifft insbesondere bei Gabelstaplern zu. Bei uns erlernen Sie den sach- und fachgerechten Umgang mit Gabelstaplern.
Ausbildung und Prüfung
theoretische Ausbildung
praktische Ausbildung mit Abschlussprüfung
Klasse T
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen sowie Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 25 km/h.
Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger mitgeführt werden. In diesem Fall darf der Fahrer nicht schneller als 25 km/h fahren.
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet
Geltungsdauer des Führerscheins: unbefristet