Führerscheinklassen

Unsere Fahrschule bietet dir hier ein breites Angebot. Von Mofa und Motorrad über PKW und Bus bis hin zu Landmaschinen sind wir dein zverlässiger Ansprechpartner.

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Wir bereiten dich optimal vor!

Mofa

Mofa

Motorrad

Klasse A

Auto

Klasse B

LKW

Klasse C

Bus

Klasse D

Mofa

Für die Mofa-Prüfbescheinigung müssen 6 Theoriestunden und eine praktische Fahrstunde absolviert werden. Das Mindestalter liegt bei 15 Jahren.
Für die Prüfbescheinigung muss dann nur eine theoretische Prüfung, keine praktische, beim TÜV abgelegt werden.

Motorrad

Klasse A

Schwere Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³; und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW*.

Klasse A2

Mittelschwere Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³; und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung: maximal 35 kW*. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.

Klasse A1

Leichtkrafträder Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³; und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW*.

Klasse AM

Zwei und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtfahrzeuge bis 50 cm³
45 km/h bbH* bzw. 4 kW*.

*
kW: Kilowatt, wobei 1 kW etwa 1,36 PS entspricht

bbH: Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit

Auto

Klasse B

KFZ bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht

mit Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht.

Klasse B Automatik

KFZ bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht

mit Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht.

Klasse BE

Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und Anhänger,
die die Grenzwerte der in die Klasse B fallenden Kombination übersteigen.

Klasse 96

Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 4.250 kg.

LKW

Klasse C

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Klasse CE

Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Klasse C1

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Klasse C1E

Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht überschreiten. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000 kg betragen.

Bus

Klasse D

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz.

Klasse DE

Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse D und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Klasse L, u.a. Gabelstapler

Klasse L

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen sowie Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 25 km/h. Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger mitgeführt werden. In diesem Fall darf der Fahrer nicht schneller als 25 km/h fahren.

 

Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet
Geltungsdauer des Führerscheins: unbefristet

Gabelstapler

Jeder Betrieb der Flurförderzeuge betreibt, muss über Fahrer verfügen, die mit diesen Flurförderzeugen sicher, wirtschaftlich und zweckentsprechend umgehen können. Dies trifft insbesondere bei Gabelstaplern zu. Bei uns erlernen Sie den sach- und fachgerechten Umgang mit Gabelstaplern.

 

Ausbildung und Prüfung

theoretische Ausbildung
praktische Ausbildung mit Abschlussprüfung

Klasse T

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen sowie Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 25 km/h.

Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger mitgeführt werden. In diesem Fall darf der Fahrer nicht schneller als 25 km/h fahren.

 

Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet
Geltungsdauer des Führerscheins: unbefristet