Klasse T
Für die Mofa-Prüfbescheinigung müssen 6 Theoriestunden und eine praktische Fahrstunde absolviert werden. Das Mindestalter liegt bei 15 Jahren.
Für die Prüfbescheinigung muss dann nur eine theoretische Prüfung, keine praktische, beim TÜV abgelegt werden.
Schwere Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³; und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW*.
Voraussetzungen
Theoretische und Praktische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts (ohne Vorbesitz einer anderen Klasse)
Grundunterricht 12 Stunden
Klassenspezifischer Unterricht 4 Stunden
Gesamt 16 Stunden (jeweils Doppelstunden zu je 90 Min.)
Praktische Ausbildung (ohne Vorbesitz)
Schulung auf Bundes- oder Landesstraßen: 5 Fahrstunden zu jeweils 45 Minuten
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen:
4 Fahrstunden zu jeweils 45 Minuten
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
3 Fahrstunden zu jeweils 45 Minuten
Mittelschwere Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³; und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung: maximal 35 kW*. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.
Voraussetzungen
Theoretische und Praktische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts
Grundunterricht 12 Stunden, mit Vorbesitz 6 Stunden
Klassenspezifischer Unterricht 4 Stunden (auch mit Vorbesitz)
jeweils Doppelstunden zu je 90 Minuten
Praktische Ausbildung
Schulung auf Bundes- oder Landesstraßen:
5 Fahrstunden zu jeweils 45 Minuten, bei Vorbesitz A1: 3 Fahrstunden
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen:
4 Fahrstunden zu jeweils 45 Minuten, bei Vorbesitz A1: 2 Fahrstunden
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
3 Fahrstunden zu jeweils 45 Minuten, bei Vorbesitz A1: 1 Fahrstunde
Leichtkrafträder Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³; und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW*.
Voraussetzungen
Theoretische und Praktische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts (ohne Vorbesitz einer anderen Klasse)
Grundunterricht: 12 Stunden, mit Vorbesitz 6 Stunden
Klassenspezifischer Unterricht: 4 Stunden (auch bei Vorbesitz)
Praktische Ausbildung (ohne Vorbesitz)
Schulung auf Bundes- oder Landesstraßen:
5 Fahrstunden zu jeweils 45 Minuten
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen:
4 Fahrstunden zu jeweils 45 Minuten
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
3 Fahrstunden zu jeweils 45 Minuten
Zwei und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtfahrzeuge bis 50 cm³
45 km/h bbH* bzw. 4 kW*.
Voraussetzungen
Theoretische und Praktische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts (ohne Vorbesitz einer anderen Klasse)
Grundunterricht: 12 Stunden, mit Vorbesitz 6 Stunden
Klassenspezifischer Unterricht: 2 Stunden
Praktische Ausbildung (ohne Vorbesitz)
Grundausbildung – keine Sonderfahrten
Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die praktische Prüfung
auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird!
*
kW: Kilowatt, wobei 1 kW etwa 1,36 PS entspricht
bbH: Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
KFZ bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht
mit Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht.
Voraussetzungen
Theoretische und Praktische Ausbildung
Theoretische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts (ohne Vorbesitz einer anderen Klasse)
Grundunterricht: 12 Stunden
Klassenspezifischer Unterricht: 2 Stunden
Gesamt: 14 Stunden (jeweils Doppelstunden zu je 90 Min.)
Mindestumfang des Theorieunterrichts (mit Vorbesitz einer anderen Klasse)
Grundunterricht: 6 Stunden
Klassenspezifischer Unterricht: 2 Stunden
Gesamt: 8 Stunden (jeweils Doppelstunden zu je 90 Min.)
Praktische Ausbildung
Schulung auf Bundes- oder Landesstraßen: 5 Fahrstunden zu jeweils 45 Minuten
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen: 4 Fahrstunden zu jeweils 45 Minuten
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 3 Fahrstunden zu jeweils 45 Minuten
KFZ bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht
mit Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht.
Voraussetzungen
Theoretische und Praktische Ausbildung
Theoretische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts (ohne Vorbesitz einer anderen Klasse)
Grundunterricht: 12 Stunden
Klassenspezifischer Unterricht: 2 Stunden
Gesamt: 14 Stunden (jeweils Doppelstunden zu je 90 Min.)
Mindestumfang des Theorieunterrichts (mit Vorbesitz einer anderen Klasse)
Grundunterricht: 6 Stunden
Klassenspezifischer Unterricht: 2 Stunden
Gesamt: 8 Stunden (jeweils Doppelstunden zu je 90 Min.)
Praktische Ausbildung
Schulung auf Bundes- oder Landesstraßen: 5 Fahrstunden zu jeweils 45 Minuten
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen: 4 Fahrstunden zu jeweils 45 Minuten
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 3 Fahrstunden zu jeweils 45 Minuten
Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und Anhänger,
die die Grenzwerte der in die Klasse B fallenden Kombination übersteigen.
Voraussetzungen
Theoretische und Praktische Ausbildung
Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.
Schulung auf Bundes- oder Landesstraßen: 3 Fahrstunden zu jeweils 45 Minuten
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen: 1 Fahrstunde zu jeweils 45 Minuten
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 1 Fahrstunde zu jeweils 45 Minuten
Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 4.250 kg.
Voraussetzungen
Theoretische und Praktische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts (ohne Vorbesitz einer anderen Klasse)
Theorie: 2,5 Stunden zu je 60 Min.
Praktische Übungen: 3,5 Stunden zu je 60 Min.
Fahren im Realverkehr: 1 Stunde zu je 60 Min.
Die praktischen Übungen dürfen in Gruppen von maximal 8 Personen geschult werden. Voraussetzung: Es steht ein nicht öffentliches Gelände für jeweils bis zu 4 Teilnehmer eine Ausbildungskombination zur Verfügung. Die Schulung im Realverkehr muss mit jedem Teilnehmer einzeln durchgeführt werden.
Hinweis: Die nachträgliche Eintragung der Schlüsselzahl 96 in den Führerschein setzt einen Antrag voraus. Weil dafür ein neuer Führerschein ausgestellt werden muss, ist die Verwaltungsgebühr bei der Verwaltungsbehörde und der Fahrerlaubnisbehörde zu entrichten (aber nur die Gebühr „ohne Probezeit“). Ein Sehtest ist selbst dann nicht erforderlich, wenn der beiden Akten befindliche Sehtest älter als 2 Jahre ist.
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Voraussetzungen
Theoretische und Praktische Ausbildung
Theoretische Ausbildung (bei Vorbesitz von Klasse B/C1 o. D1/D)
Grundunterricht: 6/6/6
Klassenspezifischer Unterricht: 10/4/2
Gesamt: 16/10/8 (jeweils Doppelstunden zu je 90 Min.)
Praktische Ausbildung (Mindestumfang bei Sonderfahrten bei Vorbesitz von Klasse B/C1)
Schulung auf Bundes- oder Landesstraßen: 5/3
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen: 2/1
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 3/1
Gesamt: 10/5
Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Voraussetzungen
Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Mindestalter 21 Jahre (Ausnahme bei Berufskraftfahrerausbildung)
Geltungsdauer befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz Klasse C erforderlich
Beinhaltet Klasse C1E, BE, T D1E bei Vorbesitz Klasse D1 DE bei Vorbesitz Klasse D
Theoretische und Praktische Ausbildung
Theoretische Ausbildung (bei Vorbesitz von Klasse C)
Grundunterricht: 6 Stunden
Klassenspezifischer Unterricht: 4 Stunden
Gesamt: 10 Stunden (jeweils Doppelstunden zu je 90 Min.)
Praktische Ausbildung (Mindestumfang bei Sonderfahrten bei Vorbesitz von Klasse C)
Schulung auf Bundes- oder Landesstraßen: 5 Stunden
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen: 2 Stunden
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 3 Stunden
Gesamt: 10 Stunden
Wenn C und CE in einem Ausbildungsgang erworben werden
Schulung auf Bundes- oder Landesstraßen: Solo 3 / Zug 5 / Gesamt 8 Stunden
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen: Solo 1 / Zug 2 / Gesamt 3 Stunden
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: Solo 0 / Zug 3 / Gesamt 3
Gesamt: Solo 4/ Zug 10 / Gesamt: 14 Stunden
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Voraussetzungen
Theoretische und Praktische Ausbildung
Theoretische Ausbildung
bei Vorbesitz von Klasse B/D1 oder D
Grundunterricht: 6/6
Klassenspezifischer Unterricht: 16/2
Gesamt: 12/8 (jeweils Doppelstunden zu je 90 Min.)
Praktische Ausbildung
Mindestumfang bei Sonderfahrten bei Vorbesitz von Klasse B
Schulung auf Bundes- oder Landesstraßen: 3 Stunden
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen: 1 Stunde
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 1 Stunde
Gesamt: 5 Stunden
Wenn C1 und C1E in einem Ausbildungsgang erworben werden
Schulung auf Bundes- oder Landesstraßen: Solo 1 / Zug 3 / Gesamt 4
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen: Solo 1 / Zug 1 / Gesamt 2
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: Solo 0 / Zug 2 / Gesamt 2
Gesamt: Solo 2 / Zug 6 / Gesamt 8
Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht überschreiten. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000 kg betragen.
Voraussetzungen
Theoretische und Praktische Ausbildung
Theoretische Ausbildung entfällt
Praktische Ausbildung
Mindestumfang bei Sonderfahrten bei Vorbesitz von Klasse C1
Schulung auf Bundes- oder Landesstraßen: 3 Stunden
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen: 1 Stunde
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 1 Stunde
Gesamt: 5 Stunden
Wenn C1 und C1E in einem Ausbildungsgang erworben werden
Schulung auf Bundes- oder Landesstraßen: Solo 1 / Zug 3 / Gesamt 4
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen: Solo 1 / Zug 1 / Gesamt 2
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: Solo 0 / Zug 2 / Gesamt 2
Gesamt: Solo 2 / Zug 6 / Gesamt 8
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz.
Voraussetzungen
Theoretische und Praktische Ausbildung
Theoretische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts mit Vorbesitz Klasse B
Grundunterricht: 6 Stunden
Klassenspezifischer Unterricht: 18 Stunden
Gesamt: 24 Stunden (jeweils Doppelstunden zu je 90 Min.)
Mindestumfang des Theorieunterrichts mit Vorbesitz Klasse C oder D1
Grundunterricht: 6 Stunden
Klassenspezifischer Unterricht: 8 Stunden
Gesamt: 14 Stunden (jeweils Doppelstunden zu je 90 Min.)
Mindestumfang des Theorieunterrichts mit Vorbesitz Klasse C1
Grundunterricht: 6 Stunden
Klassenspezifischer Unterricht: 12 Stunden
Gesamt: 18 Stunden (jeweils Doppelstunden zu je 90 Min.)
Praktische Ausbildung
Bei Vorbesitz Klase B oder C1
Grundausbildung: 45 Stunden (bei Führerscheinbesitz 2 Jahre); 33 Stunden (über 2 Jahre)
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 22 Stunden (Führerschein bis 2 Jahre); 12 Stunden (über 2 Jahre)
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen: 14 Stunden (Führerschein bis 2 Jahre); 8 Stunden (über 2 Jahre)
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 8 Stunden (Führerschein bis 2 Jahre); 5 Stunden (über 2 Jahre)
Gesamt: 89 Stunden (Führerschein bis 2 Jahre); 58 Stunden (über 2 Jahre)
Bei Vorbesitz von Klasse C
Grundausbildung: 14 Stunden (bei Führerscheinbesitz 2 Jahre); 7 Stunden (über 2 Jahre)
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 16 Stunden (Führerschein bis 2 Jahre); 8 Stunden (über 2 Jahre)
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen: 8 Stunden (Führerschein bis 2 Jahre); 4 Stunden (über 2 Jahre)
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 6 Stunden (Führerschein bis 2 Jahre); 3 Stunden (über 2 Jahre)
Gesamt: 44 Stunden (Führerschein bis 2 Jahre); 22 Stunden (über 2 Jahre)
Bei Vorbesitz Klasse D1
Grundausbildung: 20 Stunden
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 5 Stunden
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen: 5 Stunden
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 5 Stunden
Gesamt: 35 Stunden
Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse D und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Voraussetzungen
Theoretische und Praktische Ausbildung
Theoretische Ausbildung entfällt
Praktische Ausbildung
Mindestumfang der Sonderfahrten
Grundausbildung: 4 Stunden
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 3 Stunden
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen: 1 Stunde
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 1 Stunde
Gesamt: 9 Stunden
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen sowie Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 25 km/h. Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger mitgeführt werden. In diesem Fall darf der Fahrer nicht schneller als 25 km/h fahren.
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet
Geltungsdauer des Führerscheins: unbefristet
Jeder Betrieb der Flurförderzeuge betreibt, muss über Fahrer verfügen, die mit diesen Flurförderzeugen sicher, wirtschaftlich und zweckentsprechend umgehen können. Dies trifft insbesondere bei Gabelstaplern zu. Bei uns erlernen Sie den sach- und fachgerechten Umgang mit Gabelstaplern.
Ausbildung und Prüfung
theoretische Ausbildung
praktische Ausbildung mit Abschlussprüfung
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen sowie Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 25 km/h.
Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger mitgeführt werden. In diesem Fall darf der Fahrer nicht schneller als 25 km/h fahren.
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet
Geltungsdauer des Führerscheins: unbefristet