Klasse C
- Klasse C
- Klasse CE
- Klasse C1
- Klasse C1E
Klasse C (LKW)
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
- Mindestalter 21 Jahre (Ausnahme bei Berufskraftfahrerausbildung)
- Geltungsdauer befristet auf 5 Jahre
- Vorbesitz Klasse B erforderlich
- Beinhaltet Klasse C1, L, AM
Theoretische und Praktische Ausbildung
Theoretische Ausbildung (bei Vorbesitz von Klasse B/C1 o. D1/D)
- Grundunterricht 6/6/6
- Klassenspezifischer Unterricht 10/4/2
- Gesamt 16/10/8 (jeweils Doppelstunden zu je 90 Min.)
- Schulung auf Bundes- oder Landesstraßen 5/3
- Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen 2/1
- Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3/1
- Gesamt 10/5
Klasse CE
Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
- Mindestalter 21 Jahre (Ausnahme bei Berufskraftfahrerausbildung)
- Geltungsdauer befristet auf 5 Jahre
- Vorbesitz Klasse C erforderlich
- Beinhaltet Klasse C1E, BE, T D1E bei Vorbesitz Klasse D1 DE bei Vorbesitz Klasse D
Klasse CE
Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
- Mindestalter 21 Jahre (Ausnahme bei Berufskraftfahrerausbildung)
- Geltungsdauer befristet auf 5 Jahre
- Vorbesitz Klasse C erforderlich
- Beinhaltet Klasse C1E, BE, T D1E bei Vorbesitz Klasse D1 DE bei Vorbesitz Klasse D
Theoretische und Praktische Ausbildung
Theoretische Ausbildung (bei Vorbesitz von Klasse C)
- Grundunterricht 6 Stunden
- Klassenspezifischer Unterricht 4 Stunden
- Gesamt 10 Stunden (jeweils Doppelstunden zu je 90 Min.)
- Schulung auf Bundes- oder Landesstraßen 5 Stunden
- Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen 2 Stunden
- Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3 Stunden
- Gesamt 10 Stunden
- Schulung auf Bundes- oder Landesstraßen Solo 3 / Zug 5 / Gesamt 8 Stunden
- Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen Solo 1 / Zug 2 / Gesamt 3 Stunden
- Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit Solo 0 / Zug 3 / Gesamt 3
- Gesamt Solo 4/ Zug 10 / Gesamt 14 Stunden
Klasse C1
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
- Mindestalter 18
- Geltungsdauer bis zum 50. Lebensjahr (danach befristet auf 5 Jahre)
- Vorbesitz Klasse B erforderlich
- Beinhaltet Klasse L, AM
Theoretische und Praktische Ausbildung
Theoretische Ausbildung
bei Vorbesitz von Klasse B/D1 oder D
- Grundunterricht 6/6
- Klassenspezifischer Unterricht 16/2
- Gesamt 12/8 (jeweils Doppelstunden zu je 90 Min.)
Mindestumfang bei Sonderfahrten bei Vorbesitz von Klasse B
- Schulung auf Bundes- oder Landesstraßen 3 Stunden
- Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen 1 Stunde
- Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 1 Stunde
- Gesamt 5 Stunden
- Schulung auf Bundes- oder Landesstraßen Solo 1 / Zug 3 / Gesamt 4
- Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen Solo 1 / Zug 1 / Gesamt 2
- Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit Solo 0 / Zug 2 / Gesamt 2
- Gesamt Solo 2 / Zug 6 / Gesamt 8
Klasse C1E
Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhängernmit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht überschreiten. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000 kg betragen.
- Mindestalter 18 Jahre
- Geltungsdauer bis zum 50. Lebensjahr (danach befristet auf 5 Jahre)
- Vorbesitz Klasse C1 erforderlich
- Beinhaltet Klasse BE, D1E bei Besitz von D1
Theoretische und Praktische Ausbildung
Theoretische Ausbildung entfällt
Praktische Ausbildung
Mindestumfang bei Sonderfahrten bei Vorbesitz von Klasse C1
- Schulung auf Bundes- oder Landesstraßen 3 Stunden
- Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen 1 Stunde
- Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 1 Stunde
- Gesamt 5 Stunden
- Schulung auf Bundes- oder Landesstraßen Solo 1 / Zug 3 / Gesamt 4
- Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen Solo 1 / Zug 1 / Gesamt 2
- Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit Solo 0 / Zug 2 / Gesamt 2
- Gesamt Solo 2 / Zug 6 / Gesamt 8