Klasse B
- Klasse B
- Klasse B Automatik
- Klasse BE
- Klasse B96
Klasse B (Auto)
KFZ bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht mit Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht.
- Mindestalter 18 Jahre
. Bei Teilnahme am Begleiteten Fahren 17 Jahre
Bei Teilnahme am Begleiteten Fahren 17 Jahre - Geltungsdauer des Führerscheins 15 Jahre
- Geltungsdauer der Fahrerlaubnis unbefristet
- Fahrschul-Fahrzeuge: Seat Leon, Ford Focus ST, Ford Focus, Ford Fiesta, Ford Kuga
- Bis 3,5 t zGM Kombinationsgewicht genügt Klasse B
- Bis 4,25 t zGM Kombinationsgewicht ist eine Fahrerschulung zu absolvieren, die im Führerschein durch die Schlüsselzahl B96 dokumentiert wird.
Theoretische und Praktische Ausbildung
Theoretische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts (ohne Vorbesitz einer anderen Klasse)
- Grundunterricht 12 Stunden
- Klassenspezifischer Unterricht 2 Stunden
- Gesamt 14 Stunden (jeweils Doppelstunden zu je 90 Min.)
- Grundunterricht 6 Stunden
- Klassenspezifischer Unterricht 2 Stunden
- Gesamt 8 Stunden (jeweils Doppelstunden zu je 90 Min.)
Praktische Ausbildung
- Schulung auf Bundes- oder Landesstraßen: 5 Fahrstunden zu jeweils 45 Minuten
- Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen: 4 Fahrstunden zu jeweils 45 Minuten
- Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 3 Fahrstunden zu jeweils 45 Minuten
Klasse B Automatik
KFZ bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht mit Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht.
- Mindestalter 18 Jahre
. Bei Teilnahme am Begleiteten Fahren 17 Jahre
Bei Teilnahme am Begleiteten Fahren 17 Jahre - Geltungsdauer des Führerscheins 15 Jahre
- Geltungsdauer der Fahrerlaubnis unbefristet
- Fahrschul-Fahrzeug: Ford Kuga
- Bis 3,5 t zGM Kombinationsgewicht genügt Klasse B
- Bis 4,25 t zGM Kombinationsgewicht ist eine Fahrerschulung zu absolvieren, die im Führerschein durch die Schlüsselzahl B96 dokumentiert wird.
- Ausbildung ohne manuelle Schaltung mit Ford Kuga
Theoretische und Praktische Ausbildung
Theoretische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts (ohne Vorbesitz einer anderen Klasse)
- Grundunterricht 12 Stunden
- Klassenspezifischer Unterricht 2 Stunden
- Gesamt 14 Stunden (jeweils Doppelstunden zu je 90 Min.)
- Grundunterricht 6 Stunden
- Klassenspezifischer Unterricht 2 Stunden
- Gesamt 8 Stunden (jeweils Doppelstunden zu je 90 Min.)
Praktische Ausbildung
- Schulung auf Bundes- oder Landesstraßen: 5 Fahrstunden zu jeweils 45 Minuten
- Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen: 4 Fahrstunden zu jeweils 45 Minuten
- Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 3 Fahrstunden zu jeweils 45 Minuten
Klasse BE
Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und Anhänger,
die die Grenzwerte der in die Klasse B fallenden Kombination übersteigen.
- Mindestalter 18 Jahre
Bei Teilnahme am Begleiteten Fahren 17 Jahre - Geltungsdauer der Fahrerlaubnis unbefristet
- Vorbesitz der Klasse B erforderlich
Theoretische und Praktische Ausbildung
Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.
- Schulung auf Bundes- oder Landesstraßen: 3 Fahrstunden zu jeweils 45 Minuten
- Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen: 1 Fahrstunde zu jeweils 45 Minuten
- Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 1 Fahrstunde zu jeweils 45 Minuten
Klasse 96
Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 4.250 kg
- Mindestalter 18 Jahre
Bei Teilnahme am Begleiteten Fahren 17 Jahre - Geltungsdauer der Fahrerlaubnis unbefristet
- Vorbesitz der Klasse B erforderlich
Theoretische und Praktische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts (ohne Vorbesitz einer anderen Klasse)
- Theorie: 2,5 Stunden zu je 60 Min.
- Praktische Übungen: 3,5 Stunden zu je 60 Min.
- Fahren im Realverkehr: 1 Stunde zu je 60 Min.
Hinweis: Die nachträgliche Eintragung der Schlüsselzahl 96 in den Führerschein setzt einen Antrag voraus. Weil dafür ein neuer Führerschein ausgestellt werden muss, ist die Verwaltungsgebühr bei der Verwaltungsbehörde und der Fahrerlaubnisbehörde zu entrichten (aber nur die Gebühr „ohne Probezeit“). Ein Sehtest ist selbst dann nicht erforderlich, wenn der beiden Akten befindliche Sehtest älter als 2 Jahre ist.