Klasse A (Motorrad)
Schwere Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³; und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädige Kaftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW.
- Mindestalter 24 *
- Vorbesitz einer anderen Klasse nicht erforderlich
- Beinhaltet Klasse A2, A1, AM
- Geltungsdauer des Führerscheins 15 Jahre
- Geltungsdauer der Fahrerlaubnis unbefristet
21 Jahre für dreirädige Kraftfahrzeuge der Klasse A
Theoretische und Praktische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts (ohne Vorbesitz einer anderen Klasse)
- Grundunterricht 12 Stunden
- Klassenspezifischer Unterricht 4 Stunden
- Gesamt 16 Stunden (jeweils Doppelstunden zu je 90 Min.)
Praktische Ausbildung (ohne Vorbesitz)
- Schulung auf Bundes- oder Landesstraßen:
5 Fahrstunden zu jeweils 45 Minuten - Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen:
4 Fahrstunden zu jeweils 45 Minuten - Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
3 Fahrstunden zu jeweils 45 Minuten
Klasse A2
Mittelschwere Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm⊃3; und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung: maximal 35 kW. Verhältnis Leistung zu Lerrmasse: maximal 0,2 kW/kg
- Mindestalter 18 Jahre
- Vorbesitz einer anderen Klasse nicht erforderlich
- Beinhaltet Klasse A1, AM
- Geltungsdauer des Führerscheins 15 Jahre
- Geltungsdauer der Fahrerlaubnis unbefristet
- Nach 2 Jahren; Klasse A1 nur praktische Fahrprüfung notwendig
- Ausbildungsfahrzeug Suzuki GSR 600
Theoretische und Praktische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts
- Grundunterricht 12 Stunden, mit Vorbesitz 6 Stunden
- Klassenspezifischer Unterricht 4 Stunden (auch mit Vorbesitz)
- jeweils Doppelstunden zu je 90 Minuten
Praktische Ausbildung
- Schulung auf Bundes- oder Landesstraßen:
5 Fahrstunden zu jeweils 45 Minuten, bei Vorbesitz A1: 3 Fahrstunden - Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen:
4 Fahrstunden zu jeweils 45 Minuten, bei Vorbesitz A1: 2 Fahrstunden - Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
3 Fahrstunden zu jeweils 45 Minuten, bei Vorbesitz A1: 1 Fahrstunde
Klasse A1
Leichtkrafträder Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³; und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW/kg. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm⊃3; und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung von bis 15 kW.
Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von:
Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³; und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31.12.1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind und Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³; und einer Nennleistung von nicht mehr als 11kW, wenn sie bis zum 18.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
- Mindestalter 16
- Vorbesitz einer anderen Klasse nicht erforderlich
- Geltungsdauer des Führerscheins 15 Jahre
- Geltungsdauer der Fahrerlaubnis unbefristet
- Ausbildungsfahrzeug Honda Varadero 125
Theoretische und Praktische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts (ohne Vorbesitz einer anderen Klasse)
- Grundunterricht 12 Stunden, mit Vorbesitz 6 Stunden
- Klassenspezifischer Unterricht 4 Stunden (auch bei Vorbesitz)
Praktische Ausbildung (ohne Vorbesitz)
- Schulung auf Bundes- oder Landesstraßen:
5 Fahrstunden zu jeweils 45 Minuten - Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen:
4 Fahrstunden zu jeweils 45 Minuten - Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
3 Fahrstunden zu jeweils 45 Minuten
Klasse AM
Zwei und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtfahrzeuge bis 50 ccm, max. 45 km 7h bbH bzw. 4 kW
- Mindestalter 16
- Die Klasse AM löst die Klassen M und S ab
Theoretische und Praktische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts (ohne Vorbesitz einer anderen Klasse)
- Grundunterricht 12 Stunden, mit Vorbesitz 6 Stunden
- Klassenspezifischer Unterricht 2 Stunden
Praktische Ausbildung (ohne Vorbesitz)
- Grundausbildung – keine Sonderfahrten
auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird!